Beitragsordnung der Hagener Tiertafel e.V. 

 

 

I. Grundlage

 

Grundlage für die Regelungen in dieser Beitragsordnung ist der § 6 der Satzung. 

 

II. Solidaritätsprinzip

 

Wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins ist das Beitragsaufkommen der Mitglieder. 

Der Verein ist daher darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beitragspflichten in vollem Umfang und pünktlich erfüllen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen und seine Leistungen gegenüber seinen Mitgliedern erbringen. 

 

III. Beschlussfassung und Bekanntgabe 

1. 

Die Mitgliederversammlung hat daher in ihrer Sitzung am 14.11.2018 die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen. 

2. 

Die Beitragsordnung wird per E-mail bzw. schriftlich allen Mitglieder bekannt gemacht und tritt ab 01.01.2019 in Kraft. 

3. 

Mitglieder die nach diesem Zeitpunkt dem Verein beitreten, erhalten diese Beitragsordnung als Bestandteil des „Antrags auf Mitgliedschaft“ ausgehändigt und  ist damit auch für Neumitglieder verbindlich. 

 

IV. Regelungen 

1. 

Die Höhe der einzelnen Beiträge wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen und gilt für die Zukunft bis zum 31.12. des Folgejahres. 

Fasst die Mitgliederversammlung keinen neuen Beschluss, verlängert sich die Wirksamkeit um ein weiteres Jahr. 

Die Beschlussfassung ist auch bei unveränderten Beitragssätzen Punkt der Tagesordnung. 

2. 

Die Höhe der einzelnen Beiträge ergibt sich aus der Anlage A zu dieser Beitragsordnung. 

3. 

In sozialen Härtefällen kann ein Antrag auf Änderung der Beitragshöhe und der Zahlungsmodalitäten gestellt werden. Über den Antrag entscheidet der Vorstand nach Anhörung und Prüfung der vorgelegten Nachweise. 

4. 

Die Mitglieder sind verpflichtet, Anschriftenänderungen bzw. Kontoänderungen umgehend schriftlich dem Vorstand mitzuteilen. Werden die Änderungen nicht mitgeteilt, können dem Verein daraus keine Nachteile entstehen, entstehende Kosten gehen zu Lasten des Mitgliedes. 

5. 

Bei Vereinseintritt bis zum 31.3. des Jahres ist der volle, danach der monatlich anteilige Beitrag zu zahlen. 

6. 

Alle Beiträge des Vereins sind auf das Beitragskonto des Vereins zu zahlen.

 

Die Bankverbindung lautet:            Hagener Tiertafel e.V.    

 

                                                        Sparkasse Hagen-Herdecke

 

                                                        IBAN  DE49 4505 0001 0100 2001 84

 

                                                        BIC    WELADE3HXXX 

oder 

der Verein bekommt den Auftrag des jeweiligen Mitgliedes zum Einzug des Beitrages per Lastschrift. 

7. 

Die Beiträge sind als Jahresbeiträge jeweils im Januar bis spätestens 31.01. eines jeden  Geschäftsjahres im Voraus einzuzahlen. 

8. 

Bei Überschreitung des Zahlungsziels werden Mahngebühren erhoben. Die Höhe ergibt sich aus Anlage A 

 

 

Anlage A (1) zur Beitragsordnung der Hagener Tiertafel e.V.  

 

Laut Beschluss der Mitgliederversammlung vom 14.11.2018 werden die  Beiträge folgendermaßen festgesetzt.

 

Ab dem 01.01.2019 gelten folgende Zahlungsmodalitäten: 

 

1. Mitgliederbeiträge 

Erwachsene 

30,00 € 

 

Jugendliche bis 18 Jahren, Schüler, Studenten, Auszubildende,

Sozialleistungsempfänger (nach entsprechender Vorlage eines amtlichen Bescheides) 

15,00 € 

 

Für Mitglieder, auch wenn ein freiwillig erhöhter Beitrag gezahlt wird, stellt der Verein auf Wunsch eine Spendenbescheinigung aus. 

 

3. Mahngebühren werden auf den fälligen Beitrag aufgeschlagen 

 

Für Erinnerungen an die Beitragszahlung                  1,50 €

 

1. Mahnung                                                                3,00 €

 

2.  und zugleich letzte Mahnung                                5,00 €

 

Bei gerichtlichen Mahnbescheiden ALLE zusätzlichen Kosten

 

 

 

4. Kontoverbindung

 

Sparkasse Hagen-Herdecke     IBAN: DE49 4505 0001 0100 2001 84         BIC : WELADE3HXXX

 

 

 

Hagen, 16.11.2018